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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
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fuhr, hat er solchen gehabt. Bald hatten die Hauptleuteder Compagnien den Ankauf der Zeuge sammt der Der,fertigung der Kleider und Rüststücke; bald war dieses al«len den Majors der Regimenter übertragen. Bisweilelkwar die Besorgung eigenen Verwaltern anvertraut, bis-weilen wurde sie verdingt. Man hat auch Anschaffungder Zeuge und Ausfertigung getrennt, jene Wirthschafts-beamtcn für Rechnung der Regierung übertragen, diesefür Rechnung der Abtheilungen eigenen Wirthschaftsrä«then überlassen*). Aber in allen Fallen war der Betragwelcher auf diese Bedürfnisse verwandt werden sollte ebenso wohl festgesetzt, als die Abzüge welche der Unteroffi,cier und Gemeine jeder Waffe deßhalb sich gefallen lassenMußte.

Wahrend der Regierungsumwandlung entstanden inder Glut für Freiheit eine Menge von Kriegervereinun-gen, man ließ allen, alt und neu ihre Kleidung selbst be-sorgen.

Dieß hätte ln stillen und gewöhnlichen Zeitläuftenangehen m^gcn, wo man alle Nothburft und dieUnkosten ;n deren Befriedigung sich geliau bekannt ma-chen konnte, in den außerordentlichen Umständen wiedamals, war dieß aber schlechthin höchst unzweckmä-sig und kostspielig. ES dauerte auch nicht lang, als mandie Nachtheile sehr lebhaft empfand. Man stellte also einallgemeines Verwaltungsamt auf, welches die Lieferungder fertigen Kleidungs- und Rüststücke besorgen Mußte.Man gieng weiter, unterdrückte die Massen welche fürdiese Anschaffung bestimmt waren, und ließ den Kriegern je-de Sachen reichen, ohne weiter von der Löhnung abzuziehen.

*) Drduuiig »iib Verfügung betreffend die VertvaltNng der Be-kleidung und Ausrüstung der Truppen vom i?. Septem-ber 1784.

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Stirn. d. Verf«