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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
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130
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Eine solche Verwaltung auf Kosten des Staats führteMißbrauche herbei, die aufs wenigste eben so groß wa-ren, als jene bei der Wirthschaft der einzelnen Abthei-lungen. Nun führte man die Weise der Verdingungein, ohne jedoch Massen und Abzüge anzuordnen. DaVersuche solcher Art mit ungeheuern Kosten verknüpft sind,so sieht man leicht die Wichtigkeit, welche Erörterungenüber diese Gegenstände für das Leben haben.

Die Weisen der Wirthschaft sind nun: Ueberlassungan die einzelnen Abtheilungen, allgemeine Staatsverwal-tung , und Verdingung.

Erstes Glied.

Von der Wirthschaft der Heer - Abtheilungen.

Wenn die Besorgung der Kleidung uud Rüstung deneinzelnen Heerabtheilungen überlassen wird; so müssen indiesen entweder die Befehlshaber der kleinsten selbstständi-gen Abtheilungen— die Hauptleute, ober besondere Wirth-schaftSräthe solche übernehmen. Hatten die Hauptleutesolche, so geriethe man allzu nahe an die Verhältnisse,wo sie Eigenthümer ihrer unterhabenden Genossenschaft(Compagnie) waren. Dieß ausgenommen würde bei bey-den Weisen der Nachtheil gleich groß seyn. Der wichtig-ste erlaubt die andern zu übergehen, er besteht darin, daßman Krieger in Handelsleute verwandelte, denn ihnenwäre ja der Ankauf der Stoffe übertragen.

Besitzen sie nicht gründliche Kenntniß von solchen'so werden sie betrogen, die Zeuge aber sind schlecht unduntauglich, erwerben sie sich aber jene Kenntniß, so hatman sie tn Handelsleute umgewandelt, man bringt ihnenNeignng zu Geldgewinn bei, und wirkt so dem Geist ent-gegen der sie beleben muß.

Man lasse sich nur nicht täuschen. Der Krieger wel«