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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
Entstehung
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139
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Gelber halber, welche mit ihm zusammenhangt, derenBehandlung den Postdirektoren in eroberten Ländern nichtüberlassen werden kann, man errichtet sage ich ein au»ßervrdentliches Amt.

Das erste Geschäft des Vorstandes ist, baß er imHauptquartier als im Mittelpunct eine Anstalt errichte,

der eine Anzahl untergeordneter Behörden und Stal-le bei den Heerabtheilungen abhängen, wie der Oberst«Kriegs-Schaffer nach Maasgabe der Orksberhältnisse unddes Bedürfnisses sie anordnet *). Dieser Dienst theiltsich nun in zwei Abtheilungen:

Eine, die bürgerliche befaßt die Austheilung allerSendungen welche an baS Heer gelangen, die Zusammen-fassung aller derer welche auS ihm abgehen, oder in ihmlaufen und alles was sich auf den innern Dienst der An«stalt bezieht. Diese Abtheilung steht unmittelbar unterder obersten Postverwaltung des Staats.

Die andere Abtheilung, welche man die active odermilitärische nennen kann, begreift die Einrichtung derVersendung der zusammengebrachten Packe, sowohl ordenk»licher als außerordentlicher Weise, die Aufrichtung undUnterhaltung der Feld» Postställe und aller Unkosten wel-che durch ihre Geschäfte verursacht werben. Diese Abthei-lung hängt unmittelbar vom Kriegsminister ab, und dieObersten, Kriegsschaffcr der Heere, welche allein ihrenDedark öeurtheilen können,, haben tn dieser Rücksicht dieLeitung.

Bei der ersten Abtheilung kommt nur Einnahme bor;öie Einsammlung muß durch einen Gegenschreiber in Auf«

*) Diese Besorgungen oder Postställe werden so wie die Haupt-anstalt mit einer gewissen Anzahl Beamten, Führer, Cou-riere, Knechte, Pferde, Wagen und Karren bestellt.

Anm. d. Vers.