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Zweiter Abschni t t.
Don den Soldatenfuhren. (Vorspannwesen).
Diese Besorgniß besteht in der Verführung des Sol-batengeräthes, der Kranken und Genesenden auf denZügen welche sie im Innern, des Reiches machen müssen,oder die bei dem Wechsel der Stände vorkommen. Vor«dem geschah die Besorgniß durch Frohn; um das Volkvon einer beschwerlichen Last zu erleichtern, übernahm dieRegierung solche auf eigene Bestellung*). Man befolgt nochgrößtentbeils die Verordnung vom 1. Juli 1768 nach derzu jener Zeit diese Anstalt eingerichtet worden.
Man hat lange diese Besorgniß von der Reiseversor-gung gesondert behandelt. Durch die Verordnung vom3 >. December 1778 wurden ste vereint und dieß mit al-lem Fug; man muß daher beide auch fernerhin vereint be«handeln. Ehemals war noch die Verführung des Kriegs-Zeugs und der Kriegsbedürfnisse diesen beigefügt. Wennsie auf eigene Rechnung verwaltet werden, kann das wohlgeschehen, bei der Verdingung ist eS unstatthaft, weil einUnternehmer für jene beiden nur eine Lqndeskriegs Abthei«lung unter sich hat. Daher giebt man dieses Fuhrwesen inbesonderes und Gesammt Verding. Das Verderblichste wä-re, wenn man nach dem Vorschlag Einiger für diesen Behufjeder Heerabtheilung eigenes Fuhrwerk geben wollte Beson»bers im Frieden verändern die Abtheilungen selten ihre Stän-de, dagegen würde eine Ausgabe ständig, welche blos zu gele-Sentlichen Zwecke erfordert wird ; man würde auf Kosten des
*) Die Froh» i» Stellung der Fuhrwerke hob in FrankreichKönig Heinrich 11. auf und K- Ludwig XIV. die Lie-ferung des Getraids in Natur.
A»m. d. Uiberf-