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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
Entstehung
Seite
150
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Staats Pferde halten, um wahrend des ganzen Jahres'dem Zeitvertreibe einiger Befehlshaber zu stöhnen.

Siebenzehntes Hauptstück.

Von den Pferdelieferungen.

Die Pferdelieferung begreift sowohl den Ankauf alsdie Land-Gestüte. Jener geschieht durch Lieferer, diesewerden einer besondern Verwaltung übergeben, und es istzweckmäßig wenn Reuter > Befehlshaber dabei angestelltsind, weil durch sie auch daS Zureiten und Abrichten derPferde geleitet werden kann. Die innere Ordnung dieserAnstalten richtet sich lediglich nach den besondern Verfü-gungen, die hauptsächlich die Aufnahme und den Austrittder Pferde bestimmen muffen.

Achtzehntes Hauptstück.

I n s g e m e in.

Hieher gehören die verschiedenen Ausgaben, alS Feld-zugs-Vergütungen, besonderer Ersatz, Verwaltungsdienst-,Reise-Kosten. Alle diese Ausgaben beziehen sich nicht aufGegenstände einer bleibenden und steten Besorgniß, ichmerke sie daher nur an. Sowohl die Zulässigkeit der Aus-gaben selbst, als die Größe und die Weise der Zahlungmüssen durch allgemeine Anordnung, oder besondere Ver-fügung bestimmt werben.