Staats Pferde halten, um wahrend des ganzen Jahres'dem Zeitvertreibe einiger Befehlshaber zu stöhnen.
Siebenzehntes Hauptstück.
Von den Pferdelieferungen.
Die Pferdelieferung begreift sowohl den Ankauf alsdie Land-Gestüte. Jener geschieht durch Lieferer, diesewerden einer besondern Verwaltung übergeben, und es istzweckmäßig wenn Reuter > Befehlshaber dabei angestelltsind, weil durch sie auch daS Zureiten und Abrichten derPferde geleitet werden kann. Die innere Ordnung dieserAnstalten richtet sich lediglich nach den besondern Verfü-gungen, die hauptsächlich die Aufnahme und den Austrittder Pferde bestimmen muffen.
Achtzehntes Hauptstück.
I n s g e m e in.
Hieher gehören die verschiedenen Ausgaben, alS Feld-zugs-Vergütungen, besonderer Ersatz, Verwaltungsdienst-,Reise-Kosten. Alle diese Ausgaben beziehen sich nicht aufGegenstände einer bleibenden und steten Besorgniß, ichmerke sie daher nur an. Sowohl die Zulässigkeit der Aus-gaben selbst, als die Größe und die Weise der Zahlungmüssen durch allgemeine Anordnung, oder besondere Ver-fügung bestimmt werben.