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t j und ein Gemeiner, aber kein Heerhaufenführer kBatail,t lonöchef) sich befand. Anfänglich waren jene durch sieben•0 Mann berkreren, diese aber sämmtlich zugezogen. Man kannß diesen Widerspruch, diesen Rückzug nur aus der Unbestän»
•0 digkeit erklären, welche die französische Gesetzgebung aus»
$ zeichnet. Dieser Unbestand raubt die Vortheile insgesamt
10 welche man von einer Gesetzgebung erlangen würbe, die
>0 weniger fein und weniger auf Forschungen gegründet, un,
10 wandelbar aufrecht erhalten würde. Die Regeln wonach
\t die Verfassung der Wirthschafksräthe eingerichtet seyn muß,
,e scheinen mir so klar in dem Zweck dieser Anstalt bestimmt,
!r daß ich kaum begreife, wienach man sie nicht sofort erkann»
tt te. Es kam nur darauf an zwei Fragen zu beantworten,
m woraus sich die Folgerungen ganz leicht ableiten lassen, x,
ir Welches ist der Zweck der Wirthschastsrälde? Sre sollen den
h- Sold bewirthschaften, für einen Theil der Bedürfnisse der
e< Krieger Sorge tragen und unter ihnen die gleichmäßige
t, Bertheilung der Bedürfnißmitkel handhaben. — In dieser
e» Rücksicht ist die letzte Verfassung fehlerhaft, denn die
Wirchschaftsra'khe haben nach ihr mehr den Vortheil derhe Regierung, als den der Heerabtheilungen wahrzunehmen,
i» 2 . Wem muß am meisten daran gelegen seyn, daß bei den
e, i Wirthschaftsräthen thätige Wachsamkeit und strenge Ord»e» uung in Erfüllung ihrer Obliegenheit herrsche? Der Ge,
10 samtheit der untergeordneten Krieger. Sie muß folglich
!t» auch bei der Zusammensetzung der Räthe inAnschlag kom»
er ^ '»tn. Den Hauptleuten. Diese Beamten sind äußerst wich»
ist tig roenn sie ihren Aemtern gewachsen sind, sie stehen den
d» Soldaten am nächsten, kennen am besten ihre Bedürfnisse
t(0 und sind als ihre Vater anzusehen. Zuletzt den Defehlsha-
ie» bern der Heerabtheilungen, denen alles wichtig seyn muß,
ic» 'das ihre Untergebenen berührt-
>tt Unter Voraussetzung der gegenwärtigen Verfassung
uf Heerabtheilungen würde ich den Wirthschaskeralh in ein
,er ! fchickliches Verhältniß gesetzt glauben, wenn er aus drei