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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
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waren. Diese Einrichtung heischte die Gerechtigkeit, mitSehnsucht sah ihr alles entgegen; da erschien sie endlich mitder Verordnung vom a 5 . März 1776. Zwar wurden die Er-Wartungen jenesmal nicht gänzlich erfüllt, denn anstatt daßvorhin der Oberst allein diese Zuständigkeiten hatte, wur-den sie nun an die fünf Oberbefehlshaber jedes Regimentsüberwiesen; «S geschah also nichts in Belang der Vertre-tung der Gesammtheit der Krieger und sehr wenig in Be-lang der Verbesserung ihres Zustandes. Schon damals be-merkten scharfsinnige Köpfe, daß dieser Rath eine Schanzesei, hinter welcher der Oberste mit mehr Sorglosigkeit seinePlane ausführen könne, hinter der er um so gefährlicherwerde, als «r hinfort keine besondere Verantwortlichkeithaben könne. Demungeachtet war diese Anstalt in ihremGrunde einer guten Verwaltung gemäß und ihr Zweck war, nützlich. ES geschah daher auch, was allemal mit Einrich-tungen geschehen wird die dem Wesen der Hauptsache ge-mäß sind, bei der man sie veranstaltet, sie erhielt sich fort-dauernd, was bei einem andern Verhältniß gewiß nicht ge-schehen seyn würde.

Bei einer der ersten Verfassungen der Wirthschaftsräthein dem Gesetz vom ia. August 1793 welches die Einthei-lung des gesammten Fußvolks in Halbbrigaden anordnete, |warb die Zahl der Mitglieder derselben auf siebzehn festge-setzt. Hiemit hatte man die Gränze überschritten, ausser- 'halb der die beste Anstalt Nachtheil zeigen würde, weil ei-ne so zahlreiche Gesellschaft nothwendig durch die Dauer Iund die Umständlichkeit ihrer Berathschlagungen den Diensthemmen und in diesem Theile der Verwaltung eine Unord-nung veranlassen muß, welche allenthalben Verschleude- 'rungen jeder 2 (rt etkidjtett. In der Folge hat man die-se Verfassung abgeändert (durch das Gesetz vom 25. Fruc-tidor I, 5 ;- man hat eS aber auf der andern Seite über-trieben, indem man die Zahl der Glieder dieser Räthe aufsieben herabsetzte, unter denen blos ein UnterbefehlShaber I