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Was ich von den Abtheilungen des Fußvolks gesagt,findet vollkommen Anwendung bei den Heerhaufen derFeuerwerker (Arcillerieregimentern). Ganz anders der-hält es sich aber mit der Reiterei. Die Zahl der Esca-drons (Banner) darf nicht verringert werden. Die Ver-fassung der Truppen dieser Waffe ist gut, sie muß so blei-den wie fle ist, aus Gründen welche die Heerwirthschafts-verständigen wohl kennen und welche hier zu wiederhohlen»»nöthig wäre.
Ich habe die behandelte Frage nicht aus dem Ge-sichtspunct der Kriegskunst betrachtet, weil diese Rücksicht !nicht zu meinem Fache gehört. In diesem Betracht würbeich haben ausführen können, baß wenn das Fußvolk ein-getheilt in Schichten (Divisionen) und Züge, (PelotonS)
solle die Gründe eigenhändig einzeichnen, welche sie zu ih-rer Meinuilg bestimmt haben.
Der Rath versammelt sich ordnungsmäßig wöchent-lich einmal, und außerordentlich so oft der Oberste derAbtheilung, oder der Musterungs-Aufseher für nöthig fin-den. Die Versammlung erfolgt bei dem Vorstand, er erläßtdie Aufforderung und bestimmt Tag und Stunde. Ausserden Gliedern des Rathes kann niemand wahrend der Si-tzung an dem Ort anwesend sey», als diejenigen welche ervorfordern lasse» und Bürger oder Krieger welche Misbräu-che anzugeben, Klage zu führen, Anforderungen zu stellenhaben in Gegenständen die der Rath zu besorgen hat. Vonallem diesen Anbringen muß in den Verhandlungen Mel- jdnng geschehe», und entweder in der nehmlichen, oder inder folgenden Sitzung darüber gesprochen werden.
Der Musterungs-Aufseher kann immer den Sitziinge»beiwohnen und entweder darin Vortrag niachen, oder dc»Bestand der Schatztruhe untersuchen; er hat den oberstenPlatz; ausserdem gebührt dieser dem Obersten, oder über-haupt dem Vorstand.
Anm. d. Uibers.