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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
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173
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ju ziehen bestimmt ist, es offenbar unnütz ist eine Versas,sung! aufrecht zu halten, die ihm wenn das Ganze beisam-men ist, eine ungeheure Stärke giebt, welche allein beider Reiterei wesentlich seyn muß. Die Untersuchung indiesem Betracht würbe mir also neue Hülfsgründe darge-boten und meine Meinung würde noch mehr Gewicht er-langt haben, ich will mich aber fest innerhalb dem Gebietder heerwirthschaftlichen Lehren halten und nur nach ihneizbeurtheilt werden.

Ganz falsch würde man meine Meinung auslegen,wenn man mir aufbürdete, daß ich die Gründe und Ab-stchten bekrittelte welche die gegenwärtige Einrichtungder Heerabtheilungen veranlaßt haben. Wie! hat mannicht dieser kühnen Veranstaltung die Ausrottung allerVorurtheile des königlichen Heeres zuzuschreiben, ist esnicht ihr Werk, daß ein neues Heer entstand, auf neuenGrund geschaffen und innig mit dem Gemeinwesen desStaatS verbunden? Ja sie vereinte in heilbringender Mi-schung jene alten, in den Waffen ergrauten Krieger mitden Jünglingen welche die Freiheit in den Kampf rüste,und dadurch bereitete sie die Großthaten im Kriege vor,welche Frankreich so lange den Vorrang vor allen Mäch-ten der Erde verschafft haben.

Ist es nicht ein Beleg der Weisheit unserer Gesetz-geber, daß sie der besten Kriegöwesenseinrichtung im all-gemeinen eine solche vorgezogen, welche am besten denUmständen anpaßte, und welche das Vaterland rettenkonnte?

Zweites Glied.

Von den Geschäften der Wirthschaftsräthe.

Die Wirthschaftsräthe haben die Obliegenheita. den Sold der Truppen einzunehmen und den Krie-gern die Löhnung auszuzahlen;