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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
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a. unter sie nach Vorschrift der Kriegsordnungen, dieKleidungS-und Ausrüstungs-Stücke zu vertheilen,welche der Staat ihnen zu dem Ende im Ganzenübergiebt;

3, mittels der zuzustellenden Betrage die nöthigen Aus-besserungen der Kleiber zu besorgen;

4. endlich haben die Wirthschastsräthe noch andere Be-sorgungen von geringerem Belange die nicht alle ein-zeln aufzuzahlen. Auch kann man ihnen künftig dieSorge für Fertigung der Kleider selbst zuweisen *).Die Wirthschastsräthe sind also die Haushalter ihrer

Abtheilungen und dem Staate Rechnung zu legen schuldig.ES würde noch kein Beweis eines guten Verfahrens derWirthschastsräthe seyn, wenn von Seiten ihrer Unterge-benen keine Klage über sie einkommt; wenn sie ihnen denNutzen des Staats aufopfern, in so fern er diesen Unter-gebenen entgegen ist, so sind sie gewiß dagegen sicher.Man kann daher in keine Weise Gewißheit über ihre treue

*) Der Wirthschaftsrath halt dreizehn Bücher und Li-ste n; nehmlich >) über die Verhandlungen, r) eine Rech-nung über die Truhe, ;) ein Tagebuch über Einnahmeund Ausgabe des Hnartiermeisters, 4) die Geldrechnungüber Einnahme und Ausgabe bei der Masse zu Futter, 5)die Lieserungsrechnuitg über dieselbe, 6) die Rechnungüber die Masse ;ur Heitzung, 7) die über die Masse zurBekleidung, 8) eine allgemeine Uibersicht des Zustandes derMasse für Wäsche und Fußbedeckung, 9 ) Rechnung überEinnahme und Ausgabe der Masse für Pfcrvelieferung,-0) ein Tagebuch über die Veränderungen und Wechselwelche sowohl bei der Mannschaft, als bei den Pferdenvorkommen können, 11) eine Liste über die Merkmale(ContiAll' (le alemeul) oder Grundliste , (matrirole)Manns - Grundbuch, 12) eine Jahresliste über alle Kriegerund Befehlshaber des Heerhauscns; ;) ein Vormerk-Buchüber die Vorschüsse an Zeug und Reisevergütung.

Anm. d. Uibers.