Buch 
Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
Entstehung
Seite
176
JPEG-Download
 

schaftsrath bescheinigt unk» von dem Kkiegseommissa'r derdie Ordnungspflege besorgt, mit Sicht versehen ist.

Die Gewahre der Genauigkeit dieser Löhnungszeetel,welche selbst nach der Einrichtung der allgemeinen Wirth-schafts • Uibcrflchten CRevue* comptables *) als vorläufigeBelege dienen müssen, liegt in der Festsetzung durch denWirthschastsrath und dem Gegenjeichniß des Kriegscome

*) Revue*. giebt zwei Arien von Revues, revues li'ei-

f e <' t i t' und revues gön orales de compta bilite.

Mit erstem Nahmen belegt man dieUibersichtcndes wirklichenStandes der Heerabtheilungcn, welche in Gcmaßhcit abge-haltener Musterungen und der Auszüge aus den Grundlistekkhergestellt werde», sie entsprechen also den Dienst- und

Standes Tabellen, tievues geudrales de rom>la>ul,t<jheißen die Uibcrflchten über die gesammren Wirthschafts-Verhältnisse welche die Unter-Aufseher der Musterungen,aus den feudies d’appei alle Vierteljahre zusammentragenmüsse», die mit Angabe der Landeskricgsabtheilungenund der Befehlshaber der einzelnen Abtheilungen, wen»dergleichen entsendet sey» sollten, den Betrag der geneh-migte» Zuständigkeiten für jede unterschiedene Abtheilungan Sold. Zulage, Futter, Wohnungs-und Hausraths-Wergütung, welches alles den Kriegsminister angeht, fer-ner die Marsch-Zulage, Naturalien - Vergütung, dieMasse für Speisung, Hcitzung, Kleidung, Geschirr undBeschläge, die Lebensmittel für Ständige, Futter fürStändige, Lebensmittel und Futter für Reisende, Lagerge-räthe, Ersatz wegen Fuhren und Vorspannsberechngung,Soldzulage für die Bcgleircr der Ausgebobenen, welchesalles den Minister, Director der Kriegswirthschaft an-geht, enthalten

Umständlich wird Mine „Darstellung der fran-zösischen Heerverfassung in wirthschaftlichekHinsicht darüber sich verbreiten, welche ich nachzu-sehen empfehle.

Anm. d. Uibers.