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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
Entstehung
Seite
186
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ten und sorgen für die genaue Haltung der Listen überdie Heerabtheilungen, ste halten die Musterungen in denWaffenpla'tzen, bei den Heeren, kurz, überall wo sichTruppen befinden, sind ihre Verrichtungen dieselben.

Die erstern aber sind den gewöhnlichen Commissarienunmittelbar vorgesetzt. Sie mischen sich nicht selbst indas Ausführliche der Verwaltung, sondern halten die ge-meinen Commissarien nur an, daß sie solches besorgen.Die OrdonnateurS können einzig und allein die Abrechnun«gen über die Ausgaben festsetzen , welcher Art sie auch im-mer seyn mögen, sie weisen für solche Zahlung an, wennder Kriegsminister sie dazu bevollmächtigt, und auf denGlauben (Credit) welchen er ihnen verschafft. Früherhinvertraten die OrdonnateurS in den Landschaften zum Theildie Intendanten, wenn sie abwesend waren; sie übten sogareine Ordnungöaufflcht über die Civilbehörden. Die Regie-rungs- VerfassungSbcstimmung hat zwischen KriegSäm,tern und LandeSbehörden eine Scheide gezogen, denOrdonnateurS sind ihre bestimmten Geschäfte angewiesenund zwischen ihnen und den Landesbehörden findet keinanderes Verhältniß statt, als daS deS Zugleichbcstandeö.

Man wählt zur obersten Leitung der Verwaltung ei-nes HeereS einen KriegS »Schaff« (Commissaire- ordonna«teur) und dann sind alle andere ihm untergeordnet. Dieseroberste Schaff« besorgt nun zum Theil die Geschäfte welcheehemals der Intendant deö Heeres versah. Die Verfassungder KriegScommiffarien vom -g. Nivose Jahr Z, wenn sieschon in.einigen Rücksichten unvollständig ist, hat dochsehr viel beigetragen, daß ihr Verhältniß Festigkeit hatund sie an ihre Stelle Anhänglichlichkeit haben können;sie hat auch ihre Verrichtungen begründet und in festeGränzen gewiesen, eben so ihre persönlichen und anderwei-tigen Verhältnisse bestimmt. Man könnte sich demnachwundern, wienach die Kriegscommissarien so sehr in derAchtung gesunken und wienach ihre Herabwürdigung auch