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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
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lung haben muß, machen, daß ein Minister besser ist,als ein Rath.

' Und nun müssen mir den Umfang des Kriegsministe«rium bestimmen: ES befaßt:

i. Die Aushebung, Zusammensetzung, Ordnungspflegeund die Bewegung des Landheercü, Inbegriffen dieOrdnungswächter;

a. die Geschäfte in Belang der Kriegsämter, Beförde-rungen , Unterstützungen, Entlassungen und Gnaden«gehalre;

z. den Sold;

4- die Verpflegsmittel, Krankenanstalten, Lieferungenund andere Anschaffungen;

5 . die Fuhrwerke für die Zufuhren im Innern und beiden Heeren;

6) die Verwaltung der Verpflegsanstalten für Dienst,untaugliche;

7. die Heilung aller Besorgungen und die Aufflcht derKriegscommissarien;

8. die Feuerwerkerei und- das Kriegs «Bauwesen sowohlin Betreff der Mannschaft und ihrer Bedürfnisse, alsdeS Zeugs *)-

*) Unter Napoleons Regierung, die in Absicht auf das Kriegs-wesen unlaugbar die schönsten und zuträglichsten Einrichtun-gen getroffen hat, wurde die oberste Leitung des Kriegs-wesens zwei Ministern übergeben, einem KriegS-Minister und einem Minister - Director derKriegswi rlhfchaft. Ihr Wirkungskreis ist durch eineVerfügung vom 17. Dcnd. Jahr 10. dahin bestimmt, daßdem Kriegsminister zusteht:

1) die Couscription, die Aushebung, die Verfassung,die Dienstordnung, die Ordnungspflege; 2) die Bewegun-gen, die Musterungen, der Sold, die Belohnungen fürAuszeichnung, die Vergütungen wegen Feldzügen und Vcr-

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