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kllssung und einer andern müßte immer wenigstens einJahr Zwischenzeit seyn.
Im General < Secretariat unterscheiden sich^ sofortzweierlei Geschäfte, die eigenen des Ministers und diedes Ministerium. Demnach würde ich in diesem einen G e-neral-Secretair und einen Secretariatsge-hülfen ansetzen; der erste wäre eigentlich der Geschäfts»mann des Ministers, der andere der Beamte für das Mi«nisterium. Der General-Secretair könnte auch bei demWechsel der Minister und nach der Willkühr dersel,den verändert werden, der Gehülfe könnte nur im Fallder Pflichtverletzung abgeschafft werden. Ausser den Ab»«Heilungen würde ich ferner so viele Kammern einrich-ten , als es in dem Ministerium Geschäftszweige giebt.Diese Zertheilung würbe keinen Nachtheil weiter äuffern,weil sie keinen Einfluß auf das Wesen des Verfahrens,sondern blos auf die Verrichtung der Arbeit hätte.
Diese Kammern wären blos untergeordnet, sie ver-kehrten und wirkten nicht für sich ausserhalb dem Ministe-rium ; alle ihre Arbeiten gelangten zur Abtheilung zurückwohin sie gehörten.
Es ist nöthiger als fe die Wahrheit in das Gedächt-niß zurückzurufen, daß der Gehalt öffentlicher Beamtenmit der Wichtigkeit ihrer Aemter in Verhältniß stehenmüsse; daher glaube ich, daß der für ein Mitglied einerAbtheilung nicht unter 12,000 Fr., der eines Ober-Rech-nungscommissarius CCommissairc Liqnidaleur) nicht un-ter 10,000 Fr. seyn sollte. Sonach würde zum Theil je-ner Unverhältnißmäßigkeit abgeholfen, welche man zwi-schen den Besoldungen der verschiedenen Beamten be-merkt, die in einem wohleingerichteten Staate nicht seynsollte.
Wenn ein Ministerium so eingerichtet ist, so kannein guter Minister Großes verrichten, ein mittelmäßigerwirb doch weniger Schädliches vornehmen; der Wechsel