Buch 
Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
Entstehung
Seite
219
JPEG-Download
 

219

dor abgeschlossen, damit sie mit dem folgenden Vende-miaire anfangen können, sie können niemals länger als fürdrei Jahre gelten, welche wieder am i. Vendem. ablaufen.Diese Bestimmung mug strenge aufrecht erhalten werden,damit die Wechsel der Besorgungen mit den Abschnitten derjährlichen Dienstzeit der Rechnungobeamten zusammenfallen.

Der Regent kann die Entscheidungen des MinisterSwiderrufen ehe die Unternehmungen besonnen haben, zu ge«nehmigen braucht er sie in keinem Falle.

Wir kommen nun auf die Verfassung der Räthe derAbtheilungen und die des General - Secretariatö, auf denZusammenhang der Räthe mit dem Minister, auf den Ge-schäftsgang, auf die Unrerbedientcn in den Abtheilungen.

Ich würde den Rath jeder Abtheilung aus drei Glie-dern zusammensetzen, nehmlich den der ersten Abthei-lung aus zwei Generalen, einem vom Fußvolk,einemvon der Reulerer, und einem RegierungSbeain-ten; den der zweiten Abtheilung aus drei Re-gierun gsbeamtenj den der dritten aus zweiGeneralen, einem von der Feuerwerkerei, einem vomKricgS-Bauwesen, und einem Regieru ngSbea mten.

Um die Geschäftsordnung und die Aufsicht des Mini-sters zu sichern, hielte man in jeder Abtheilung Bücher,,worin die an den Minister erstatteten Berichte und seineEntscheidungen, sowie die von der Abtheilung erlassenenVerfügungen eingetragen würben. Dergleichen Verfügun-gen können nur statthaben um die Bestimmungen eines be-stehenden Gesetzes wieder aufrecht zu steilen, oder um diebestimmten Befehle des Regenten und des MinisterS zuzu«fertigen. Die Verbindung zwischen dem Minister undden Abtheilungen würde durch täglichen Dortrag einesRathes unterhalten, den der Minister bestimmt. Der Mi- >nistet müßte, wenn nicht Dienstuntreue Schuld gegebenwerden kann, niemals, mehr als ein Glied des Ratheseiner Sektion entlassen können, sind zwischen einer ^nt«