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Art die zugehörigen allgemeinen Grundsätze beifüge. Dem-nach werde ich handeln: erstens von den nöthigen For-men bei der Verrechnung des SoldeS; zweitens vonden nöthigen Formen bei der Verrechnung solcher Ausga,ben die durch Musterungslisten belegt seyn müssen; drit-tens von den nöthigen Formen der Verrechnung solcherAusgaben wobei keine Musterungen statt finden.. Mankönnte noch zwei Arten von Ausgaben anführen, die au,ßerordentlichen und die geheimen. Die letzten ge,hören in keine öffentliche Rechnung und unterliegen keinenFormen der Verrechnung; die andern fallen unter die Ar-ten der übrigen Ausgaben und unterliegen denselben Fyx»men als jene. Wenn sie aber so aufferordentlich find,, dasssie nicht einmal unter eine Benennung,. einzureihen,was blos bei Heeren im Felde vorkommen könnte:, so laxstet bann die Verantwortlichkeit der Zahlung auf demKriegsschaffer oder auf dem Feldherrn.
Zweiter Abschnitt./ a
Von den nöthigen Formen für die. Verrechnung
Soldes.
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Ich habe oben gesagt, dass der Sold für die dienst,thuende Mannschaft auf Löhnungszettel bezahlt werbe,welche der Wirthschaftsrath bescheinigt und der Kriegs-commiffär mit Sicht versieht, der mit der Ordnungsauftficht der Heerabtheilung beauftragt ist. Demnach ist derLöhnungszettel gegenwärtig an sich vollgültiger Rechnung^,beleg.
Dieses Verfahren weicht ganz von dem der Muste-rungslisten ab, welche ich als die vorzüglichste Weise cm-Pfohlen habe. Es giebt nun zwei Mittel um wieder zuden Musterungslisten zurückzukommen. 'Das eine wäre,