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Lehrbuch der Kriegswirtschaftslehre : oder Grundsätze zur Verwaltung des Kriegswesens, im Frieden und im Kriege / von C.M. Morin ; nach der zweiten Ausgabe der französischen Grundschrift frei übersetzt, mit einer Einleitung, berichtigenden Zusätzen und Anmerkungen versehen von Ferdinand von Schmid
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L. die Musterungsliste über die Truppe welche die Lie-ferung empfangen hat.

Die Lieferer müssen noch ihre Verträge beibringen,woraus die Befugniß für sie hervorgeht, diese Lieferungzu leisten und der Preist ersichtlich ist, über den sie über-eingekommen. Auf der Beobachtung der beiden Förmlich-keiten die ich genannt, wird man auS folgenden Beweg-gründen fest bestehen. Erstlich, wenn man blos die An-schläge des Verbrauchs forderte, so-könnte eS kommen,daß diese Anschläge den wirklichen Verbrauch der Trup-pen überstiegen, weil die Musterungen allein zuverlässigdie Zahl der Verzehrenden bestimmen und in keinem Fallder Anschlag über den Verbrauch die Zahl der Verzehren-den bestimmen mag. Wenn nun die Musterungslistenfehlten, so könnten betrügerische Lieferer, bestochene Quar«liermeistcr und Kriegscommiffapien leichthin mittels derBenutzung der Empfangsscheine' den Verbrauch nach Ge-fallen erhöhen-).

Zweitens, wenn man nur die Musterungslisten erfor-derte, so könnten die Lieferer sich für Dinge zahlen las-sen, die sie nicht geliefert haben, und das gienge vor-nehmlich in Feindes Land sehr leicht, wo die Heere oftdurch Ausschreibungen verpflegt werden.

*) Diese Wahrheit gilt allgemein, es ist aber um so mehrnöthig, hier daran zu erinnern, weil in den letzte» Zeitenwo die Musterungen allzusehr hintangesetzt worden, dieUiberschläge des Verbrauchs häufig der Äelcg gewesen aufden die Zahlungen geleistet worden. Eine solche Zahlungist aber voreilig und ordnungswidrig; eine thätige Rechenungsdurchstcht muß hauptsächlich auf diesen Punct sehen,damit der Staat die'Gelder wieder erkalte, die ihm„ach erklärter Weise widerrechtlich entzogen worden sind.

Aum. d. Vers.