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Man muß sich also an die Verdingung halten, dennauf der einen Seite kann man nicht über den Preis derLieferungen betrogen werden , da derselbe durch Vertragfestgesetzt und dieser Vertrag selbst mit offenkundigen For.men abgeschlossen seyn muß, und auf der andern Seitekann man es nicht seyn über die gelieferte Anzahl, wennMan sie durch Musterungen in Gegenrechnung halt. DasVerfahren mit Musterungen muß also bei den Lieferungenangewendet werden; wenn man allemal die vierteljährigenMusterungen abwarten will, bevor man den Lieferern ihreForderung zahlt, so wird man den Dienst erschweren, jaman würde ihn ganz hemmen, denn es würde sehr schwergehen, daß sie drei Monate hindurch vor der Musterungjene mit ihrem eigenen Vorschuß oder ihren Anleihen be.streiten könnten.
Wenn man um diesen Uibelstand auszuweichen, mo.natlich den Lieferern auf vorläufige Anschläge Abschlags-zahlungen gäbe, so fiele man mit den Lieferungen in die»selben Mißbrauche welche in Absicht des Soldes stattge-funden haben; denn es ist augenscheinlich, daß Musterun«gen, welche alle drei Monate abgehalten werden, zu weitvon den Zahlungszeiten abstehen, als daß sie solche inGegenrechnung nehmen könnten. Um nun den Lieferernihr Guthaben zu entrichten und ihrem Bedürfniß abzuhel«fcn ohne dem Staat Nachtheil zugehen zu lassen, mußman den Grundsatz aufstellen, daß man die Lieserer alleMonate für die im verflossenen Monate gelieferten Liefe,rungen bezahle.
Die als Rechnungsbelege nöthigen Stücke, auf welcheMan die Zahlung vorschreibt, sind:i. die allgemeine Uiberflcht der geschehenen Verwendungnach den Empfangsscheinen der berechtigten Em.pfänger - welche in der Folge vernichtet werdenmüssen;