Ich muß bemerken, baß man hier nicht fürchten darf dieVerwaltung dieser Anstalten werde von denselben Mis-brauchen heimgesucht seyn, die unter allen andern Umstän-den der Verwaltung auf eigene Rechnung ankleben. Die«se Ordnung ist ohne Zweifel der strengen Geradheit zuzu-schreiben welche zu aller Zeit die Verwaltungsführung derObern dieser Waffe ausgezeichnet hat.
Endlich die Wiedervergütungen, deren unüberschreitba-ren Größe durch das Gesetz im allgemeinen bestimmt ist,werden gültig belegt durch Zusammenstellungen denen Be-scheinigungen, mit der Sicht der Kriegscommissarien ver-sehen, beigefügt sind.
ES erhellt hieraus, daß die Mitwirkung der Kriegs-commissarien bei jedem Schritte unentbehrlich ist, den man indem KriegS - Rechnungswesen thut und daß alle Schriftendie in ihm vorkommen, entweder von ihnen abgefaßt odermit ihrer Sicht versehen seyn müssen. In Anbelangder ersten, wie die Musterungslisten und die Vcrhand«lungsgezeugniffe sind, begreift man leicht, daß ihre Ver-antwortlichkeit sehr groß ist; in Anbelang der von ihnen (mit Sicht versehen Stücke fragt es sich, was denn diese ISicht für Wirkung habe, welche Kraft sie der Schriftgiebt, auf die sie gesetzt ist, und wozu sie die Kriegscom-missarien verpflichtet? Man muß bei der Beantwortupgunterscheiden: Ausgaben die durch Musterungen festgestelltwerden, und solche bei denen keine Musterungen stattfinden. Bei der ersten Gattung ist die von den KriegS«tommiffarien auf die Empfangscheine der Empfänger überLieferung gesetzte Sicht weiter nichts als eine Förmlichkeit,zur Erhaltung der Ordnung in den Austheilungen undein Hülfsmittel für die Pflegschaftsvorstände, um vor fal- !schen oder doppelten Anforderungen gesichert zu seyn. j
Diese Empfangscheiue, welche man zu bestimmten Zei-ten durchgeht, dienen zur Verfertigung der allgemeinenUibersicht des Verbrauchs. Diese Uibersicht an