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geben , solche Ausgaben, deren Beschaffenheit es gestattet,bort zu zahlen; Wegzehrniß, Beheitzung, Verführungen,Krankenanstalten, Soldatenwohnung muffen allemal anden Orten wo ste vorkommen auch bezahlt werden.
Es sollte demnach ein großer Theil der Ausgaben fürLas Kriegswesen bei den Heeren und in den Landes-KriegS»Abtheilungen bezahlt werden, und der Ministerden Kriegs - Schaffern gestatten, daß sie für solche Ausga«den Zahlungsbefehle erlassen.
Man könnte einwenden: der Minister soll Hauptfach«
! lich die Zahlungen der Ausgaben seines Geschäftskreisesin Obhut nehmen, da- kräftigste Mittel diese Aufsicht zuhalten ist die Anordnung, daß er alle Zahlungen nur un,ter seinen Augen und nur auf seinen ausdrücklichen Be«i fehl vornehmen läßt. Aber der Minister hört bet unse«
I rem Vorschlage nicht auf, über die Zahlungen Aufsicht zuhaben, er wird auch immer genaue Kenntniß von den! Zahlungen selbst haben, denn vermöge der Berichtigungenj der Zahlbarkeit weiß er jedes Monat, welche Ausgabenin dem vorhergehenden gemacht worden. Erst dann stellter unter die Verfügung der KriegS«Schaffer Gelber, undgiebt ihnen nur in so fern neue Anweisungen, als ste ge-mäs dem bestehenden Geschäftsgang sich über die Verwen,düng der Beträge ausgewiesen haben, worüber sie zu der«fügen halten.
Verfährt man anders, so werden die Lieferet, in derAbsicht und Meinung den Minister zu überlisten, sichmehr damit abgeben in der Hauptstadt Ränke einzufädeln,alö in ihrem Wirkungskreis ihre Obliegenheit zu erfül,len; sie werden sich hauptsächlich bemühen ihr Verfahrenim Innern und bei den Heeren zu bemänteln, das dochoffenbar anstößig und ordnungswidrig ist; daö Geld, wasman ihnen in der Hauptstadt auszahlt, bleibt meist dort,alle Theile ihrer Besorgungen werden Noth leiben; Gel-der, welche in nützliche Anwendung komme" sollten, wer,