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Aus Hes'tn Grund beschäftige ich mich hier mit denGrundsätzen dieses Verfahrens besonders, denn wollte manbei der KriegSwirkhschaft in FriedenSzeit dasjenige was imKrieg stattfindet genau beibehalten, so würde man sie ver-wickelter machen, ohne mehr Ordnung ju haben, weitläu-figer und kostspieliger, ohne daß der Zustand der Kriegerbesser wäre. Die Verwaltung des Kriegswesens in Frie-denszeit erleidet im Kriege auch keine Aenderung, eSwerden nur die Hülfsmittel vermehrt, die Anstalten fürGeschäftsführung, Aufsicht und Rechnungsführung ver-stärkt.
Zweiter Abschnitt.
Von den Stoffen für die Wirthschaft.
Als erste Regel der Wirthschaft des Kriegswesens inFriedenszeiten wird man aufstellen, daß so viel als mög-lich die Lieferung von natürlichen Stoffen beschränkt wer-den soll. Beibehalten muß man: Brod, Futter fürdie Reuterei, Kleidung und Rüstung^ Weg«zehrniß und Soldaten fuhren, Krankenanstal-ten- Einrichtung, Soldatenwohnung, Hol;und Licht, Pferdeanschaffung.
Dann giebt es noch zwei Arten von Lieferungen undein Besorgniß welche in Friedenszeiten fortbestehen müs-sen, die Verpflegung der Festungen, die La-gergeräthe und das Zeug der Feuerwerkereiund des Kriegsbauwesens.
ES fragt sich nun, welche Weise man für die Bewirth-schaftung dieser Geschäfte am besten anwendet?
Wenn ich die Verdingung für alle Anschaffungen beiden Heeren gelkend machte, so geschah es hauptsächlich ausdem Grunde, weil ich den Staat gegen alle Uibersetzun-gen sicher stellen wollte, die unabwendbar bei der Verwal-