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Viertens. Alle Waffen und Kriegsmunition von jeder Gat-tung, die in der Stadt oder in der Gegend sind, müssen aufder Stelle dem unter meinem Befehle stehenden K. K. Armee-korps bei schärfster militärischer Strafe ausgeliefert werden.
Fünftens. Alle feindliche Soldaten, es seyen Linicntrup-pen, Gensdarmen, oder von was immer für einer Maffa, so-wohl Gesunde als Kranke, die in Bclluno oder der umliegendenGegend sich befind?«, müssen genau meinem Commando, nebstihren Equipagen angezeigt werden.
Sechstens. Bei der schärfsten Strafe wird den Einwohnernder Stadt und umliegenden Gegend untersagt, unter was immerfür einem Vormunde in Massa auszustehen, oder wider meine»allergnädigsten Souverain die Waffen zu ergreifen.
Bellunv den iz. Juni 1809.
Von dem K. Ä- Militärkommando im Pußerthal.
Banniza.
Mit den Häuptern der Veltliner-Insurgenten wurde,fortwährend Unterhandlung gepflogen, und am 2tcn undSten July zu Mals ein förmlicher Vertrag über den Bei-stand abgeschlossen, und eine Unterstützung von 2 bis zooMann regulirker Truppen, »200 Tyroler und ein Sechs-pfünder zugesichert, und bereits über Meran in Bewegunggesetzt. Der Jagerhauptmann Müller führte die Trup-pe, Major Frisch mann die Tyroler, Obercommissärwar der Landrichter Senn, der auf Hormayrs Befehlden Bundesverkrag zu Mals unterzeichnet hatte.
Um uns von hier von Süden nach Nordwest auf dieäußerste linke Flanke der tyrolischen Vertheidigung zu ver-setzen, mahnen wir an die obigen Bemerkungen über dieMitwirkung Vorarlbergs und deren unkaugbar große Wich-tigkeit. Die dortigen Führer erließen über das befreiendeTreffen von Hohenems gegen den französ. Oberste»Grouvelle, und gegen die gastrischen und würtembergi-schen Generäle Scho'ler und Koseritz folgenden Berichtan Hormayr nach Innsbruck r