Band 
Erster Band.
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ihnen der Bürger gutwillig mittheilen will, Proviant,soviel sie an Brod, Aulter und vivrss auf ihreneignen und zugeordneten Gage» und derHoldat in fer-nem Schuapsack fortbringen können, mitführen.

8) Die Quartiere sollen auch jedesmal beym Marschalso angestellt werden, daß sich die Ausziehenden dar-über nicht zu beschweren haben, zu dem Ende ein sol-cher Marsch fürdcrlich und unverlangt den nächsten Wegaus dem Land zu Braunschweig, weil alle vivres undanderer Verrath darinnen zerronnen, geführt werden.

y) Und weil wegen Abschlags, nach Glückstadt »nhKrempen sich zn erheben, der Marsch über hieElbe undfürders zu Wasser nach Fürnen eher Seeland unum-gänglich fallen muß, als ist Hiebey wohlbedenklich undkräftiglich zu hallen abgeredet, daß die wolfenbüttlischeGarnison ohne einige excuse , sobald hie nach Lübeck,um der Schiffe sich zu versichern, abgeschickte, wieder zu;rück und nach Wolfenbüttel gelangt, selbige Garnisonauf Maß und Weise — wie sonst in andern Punktenverglichen, nach Ablauf dreyer Tagen den Platz quit-tiren, und dem General von Pappenheim solchen ein-räumen, der richtigen zn Schiff-Ueberbringung versi-chert seyn, oder doch mit tauglichen, räumlichen, sicher»Quartieren deren Ende mit Assistenz und Manntenenzgeehrter Commissarien so lang ohne einige Verhindernißversehen werden sollen, bis sie zur konigl. Majestätsammt und sonderö vom größten bis auf den kleinsten,eS geschehe nun durch Mittel der lübcckjschen, in Man-gel deren der konigl. dänemarkisch oder anderwärtigeitSchiffe, gelangen mögen, und dgmit die zur Einquar-tirung eingeräumten Ort nicht mögen mißbraucht werdenerbeut man sich wolfeubüttelischer Seitö zu schuldige^