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Erster Band.
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falls gerade zu das Gegentheil behauptet, wodurch istdaS Publikum in den Stand gesetzt zn entscheiden, wervon beyden Recht hat? Soll es das Buch selbst nach-lesen, um darüber ein Urtheil zu fallen, wozu nütztalSdan» die Beurtheilung, durch welche es in den Standgesetzt seyn will, dies zu thun, ohne die Schrift selbstzu lesen? Oder soll eö dem Beurtheiler aus's Wortglauben? Dem Unbekannten glaubt eö nicht viel'mehr,als daß er die Stellen, die er zum Leweiöführe» ausdem Buche anführt, richtig abgeschrieben habe; aberes will auch nicht glauben, es will dadurch, daßman in der Beurtheilung die Behauptungen aus Sä-tzen herleitet, die allgemein verständlich und zugegebensind, die Wahrheit des Behaupteten selbst finden, undwas von einem geistreichen Schriftsteller vor Kurzemgesagt worden ist (Ueber die religiöse Aufgabe unse-rer Zeit), gilt auch hier: »Mit blosser unbedingter Au-torität wird jetzt nichts mehr ausgerichtet. Man be-darf überall der Gründe, selbst um grundlosen Behaup-tungen Eingang zu verschaffen.« Gründe, Beweisesind auch in der Beurtheilung versprochen worden; fürdie Behauptung der Unvollständigkeit des Lehrbuchssind aber keine gegeben; darum bleibt das Behaupteteauch unerwiesen.

Wer die Deutlichkeit gegebener Erkenntnisse prüfenwill, der fragt, ob alles das, was eine Erkenntniß insich begreift, so gesagt und zusammengestellt ist, daßdiejenigen, denen sie beygebracht werden soll, diesenInbegriff leicht durch- und übersehen.

Die Mittheilung solcher Kenntnisse ist indessen kei-neswegs leicht; denn wenn gleich die Sprache, durch