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Sie waren in Kompagnien abgetheilt, welche wederim Dienste, noch in ihrem Rechnungswesen mit einanderin Lerührnung standen, um sie den Umständen gemäß,einzeln, in den verschiedenen Festungen deS BrittifchenReiches verwenden zu können. Diese Kompagnien,zwar im Frieden wie im Kriege zu den Kriegübautenverwendet, waren eigentlich nur Arbeiter verschiedenerGewerbe, welche in einer militärische» Ordnung lebtenund gekleidet waren.
Solche einzelne und ständige Kompagnien garnisonir-ten zu Portömoukh, Plywouth, Eyatam, Dover undGibrallar. Außer diesen Kompagnien waren nach Um-ständen noch einige in andern Platzen, theils um neueWerke aufzuführen, theils um alle Festungswerke auszu-bessern.
Da die Ergänzung, die MannSzucht und die sonsti-gen nöthigen Uebungen der Leute ganz dem Ermessendeö Kompagnie Kommandanten oder des im Platze sichbefindlichen, ältesten Genie-Offiziers überlassen war,so blieben diese Kompagnien in Hinsicht ihrer theoreti-schen und praktischen Ausbildung oft ganz verwahrlost.
zeichnet sind, Gelder aus den Kassen nehmen darf. DieBudgets, Rechnungen und Rapporte, sie mögen nunden Stand der Truppen oder den des Materials aus-weisen , müssen, sobald sie dem Parlemente vorgelegtwerden, nicht nur vom Oberbefehlshaber, sondern vonallen Mitgliedern des Rathes unterzeichnet seyn. DerOberbefehlshaber steht nicht unter den Befehlen desObergenerals des Heeres. Dieß Departement bildet eineignes Ministerium der Ordonnance.
A. d. Ucbers.