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Dritter Band.
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Departements der Ordonnance 2) anvertraut war, er-r?rfitete gegen daS Ende des, w>der de Kolonien inAmerika geführten Krieges, d-e fficmf = Lruppeu, ur-sprünglich nur königliche V>e«kleule genannt.

2) Die Ordonnance begreift das Artillerie- »nd Genie-We-sen in sich, und steht unter der Administration und Lei-tung eines Oberbefehlshabers ('maître général), der voneinem Natye, wovon er Vorstand ist, in seinen Amts-verrichtnngen unterstützt wird. Dietcn Rath bildet:

1. Ein Benerallieutcnant der Ordonnance, welcher inAbwesenheit des Oberbefehlshabers die Leitung der reinmilitärischen Ang-legenleiten besorgt.

2. Ein General - Inspektor der Ordonnance , welchermit Hülfe seiner Kommissärs die Kontrolle über die Be-darse aller Art und ihrer Preise, so wie überhaupt überdas ganze Rechnungswesen führt.

z. Ein OberrechnungS - Connnissär der Ordonnance,welcher die Leitung über alle Geld- und Matcrialrech-nungen hat; er stellt auch jedes Monat für den Schatz,und alle Jahre für das Parlement das Budget derAusgaben.

4. Ein Haupt - Jeugwärtcr (le garste - magasin prin-cipal), welcher mit feinen (.behülfen für das Daseyn unddie Erhaltung aller Materials verantwortlich ist.

Die schriftlichen Befehle des Oberbefehlshabers er-strecken sich jedoch über alle Zweige seines Departements,obwohl er gewöhnlich dem Rathe die Administration desMateriellen und der Ausgaben überläßt. Im Falle derAbwesenheit, oder daß dessen Stelle noch nicht besetztwäre, so übernimmt der Rath auch die Leitung jenerGeschäfte, welche einzig nur dem Oberbefehlshaber zu-kommen.

Beym Departement ist noch nberdieß ein Zahlmeisterangestellt, welcher nur dann, wenn die Zahlungsscheinewcnrgstens von drey Mitgliedern des Rathes unter-