Band 
Dritter Band.
Seite
23
JPEG-Download
 

neuerlich in Vorschlag gebrachten Legi'onS«Verfassungauf die Organisation deS deutsche» Kriegdienstes zuzeigen. *)

Unterdessen waren am Bundestage die Verhandlun-gen mit Hülfe des Militär-Comite und der dasselbespäter ersexenden Milikärcommiffion so weit vorgeschrit-ten, daß man wenigstens über die allgemeinen Grund-zuge einer deutschen KriegSverfassung einer Bereinigungentgegensah. In einer nach den damals vorläufig an-genommenen Bestimmungen ausgearbeiteten Tabelle gabHerr A, I. V. Heiinisch in Carlsruhe, welcher eine»Zeitlang bey der groSherzoglichrn badjschen BuydestagS»Gesandschast verwendet worden war, einen Entwurfder Bildung deS deutschen Bundesheeresnach den in den Grnndzügen der Militär-Verfassung ausgesprochenen Bestimmungen(Karlsruhe 1820.) heraus: und lieferte darin eine Ue-bersicht der einzelnen Kontingente und der verschiedenenWaffengattungen, aus welchen sie bestehen, so wie auchihre Eintheilung in Armeekorps.

Durch die neuesten Beschlüsse der Bundesversamm-lung vom y. und 12. April 1621, welche die Grundla-gen der deutschen Bundes - Kriegsverfassung festsetzten,haben sich jedoch mehrere Verhältnisse, aus welchen die

*) Eine neue Schrift: Das deutsche Kriegswesen.Ein Blick auf dessen Verhältniße in ältererund in neuester Zeit. (Frankfurt am M-) gewährtkein vorzügliches Interesse und enthalt blos allgemeineVorschlage, wie die Kr-egsverfaffung des alten deutschenReiches zu verlassen gewesen wäre, und wie die Militär-verfassung des deutschen Bundes einzurichten sey, um diean jener gerügten.Fehler zu vermeiden.