Band 
Dritter Band.
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gleich den übrigen Jünglingen allen Bestimmungen desConscriptions - Gesetzes tu unterwerfen.

Da es jedoch sehr wahrscheinlich ist, daß die Söhneder Soldaten, weiche von ihrer sruhesten Jugend un-1er Soldaten erzogen wurden, auch meistens geneigtseyn werden, den ihnen bekannten Stand zu ergreifenund für ihre Lebenszeit zu wählen, so kommt es vor-züglich darauf an, diese Neigung durch eine zweckmä-ßige Erziehung zum besten der Armee zu leiten und zubenutzen.

Zu diesem Entzwecke wäre also nach Verhältniß derStärke einer Armee und ihrer Dislocation, ein odermehrere Erziehungshäuser zu errichten, in welche aufAnsuchen der Vater und auf Gutachten des Regimentsund Corps - Commandanten, die Söhne der Unteroffi-ziers und gemeinen Soldaten aufgenommen würden.Die Administration, Disciplin, und übrigen Einrichtun-gen, Kleidung, Rüstung rc. sey ganz militärisch undnach denen in einer Armee festgesetzten dienstlichen Nor-men. Einem diesem Geschäfte entsprechenden Generaloder StaabSoffizeer werde die obere Aufsicht und Lei-tung dieser Einrichtungen übergeben, in einem jedendieser Institute aber, ein auö der Armee gewählter Of-ffzier als Kommandant angestellt. Diesem müssen wie-der einige Offiziere und Unteroffiziere als Lehrer undAufseher beygegeben werden. Rebst dem Unterrichte inder Religions- und Sittenlehre, Lesen, Schreiben,Geographie, Geschichte (besonders vaterländische) Arith-metik, Elementar-Geometrie und Zeichnen, ist vorzügli-che Rücksicht daraus zu nehmen, daß die Zöglinge durchSchwimmen, Laufen, Klettern und Uebung in denWaffen, zu ihrem Berufe geschickt gemacht und dahiu

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