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Zur äußern Navelins - Brustwehr, wäre 16 FußbiS 18 Fuß hinreichend, und Comontaigne nimmt sienur zu 15 Fuß an, (nach Bousmard). Der Wallgangist eben daselbst n«r zu 24 Fuß und der Graben deShalben Mondes zu 43 Fuß breit angegeben. Ist h>"eine Zrrnng im Maaßstabe? (wie es scheint, müssenstetö L Ruthen für i gerechnet werden.) — Der Wall-gang vor den Facen des halben Mondes, wäre in die-sem Fall füglich auf 12 — 18 Fuß, und der GrabendeS halben Mondes, auf 4 — 5 Ruthen breit anzuneh-men! während die Contrescarpe ganz, oder mindestensin der Abründung nicht revettirt, sondern bequem zugänzlich seyn müßte. Daß die crenellirten Mauernunverhältmäßig stark erscheinen, ist zu entschuldigen,und wahrscheinlich ein Versehen des Stechers oder deSMaaßstabes. Die Höhe derselben richtet sich alleinnach der des WallgangeS, vom äußern Ravelin; dasie in keiner Art, daö rückwärtige Feuer deö Haupt-wallS hindern darf, denselben kräftig zu flanquirenund zu beherrschen. Das übrige der Anordnung istdem Zweck, das heißt die Ausfälle zu begünstigen, an-passend. Nur möchte es anzurathen seyn; den AbschnittS-Graben nicht bis an die Brustwehr, sondern bis zurBekleidungs - Mauer durchzuführen, damit der Feindbey einem Sturm, den Flügel-Abschnitt nicht entlängstder Krone oder äußern Brustwehr Dossirung umgehen,und im Rücken angreiffen kann. Die Fortsetzung desWallgangeS im äußern Ravelins - Abschnitt, innerhalbder crenellirten Mauer, kann keine großen Nachtheilehervorbringen, und giebt Gelegenheit durch eine aufge-setzte Traverse, den vordern Wallgang sehr nahe undkräftig zu flanquiren, Ihr Fortsprengen ist schnell volle