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ligten alliirten Armeen und der französischen Armee unter denMauern von Paris soll Waffenstillstand sein.
Art. II. Die französische Armee wird morgen anfangen,sich in Marsch zu setzen, um sich hinter die Loire zu begeben.Die gänzliche Räumung von Paris wird in drei Lagen voll-führt, und die Bewegung hinter die Loire in acht Tagen voll-endet sein.
Akt. III. Die französische Armee wird ihr ganzes Ma-terial, ihre Feld-Artillerie, Kriegskasse, Pferde und alles Ei-genthum der Regimenter ohne Ausnahme mit sich nehmen;dasselbe wird mit dem Personal der Depots und der verschie-denen zur Armee gehörigen Branchen geschehen.
Art. IV. Die Kranken und Verwundeten, so wie dieSanitäts-Offiziere, welche zu ihrer Heilung nöthig sind, wer-den unter den besondern Schutz der Kommandeurs en Chefder englischen und preußischen Armeen gestellt.
Art. V. Die im vorigen Artikel erwähnten Soldaten undBeamten können sich gleich nach ihrer Genesung den Korpswieder anschließen, zu denen sie gehören.
Art. VI. Die Frauen und Kinder aller Individuen, diezur französischen Armee gehören, können in Paris bleiben; siekönnen ohne Schwierigkeit Paris verlassen, um sich der Ar-mee anzuschließen, und ihr Eigenthum und das ihrer Männermitnehmen.
Art. VII. Die Offiziere der Linie, welche bei den Födö-rös ober den Tirailleurs der Nationalgarde verwendet wor-den sind, können sich entweder der Armee anschließen, oder inihre Heimath oder Wohnorte zurückkehren.
Art. VIII. Morgen, am 4. Juli, Mittags, soll St. De-nis, St. Ouen, Clichy und Neuilly übergeben werden, über-morgen, am 5. Juli, um dieselbe Zeit, der Montmartre, undden dritten Tag, am 6. Juli, alle Barrieren.