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Denkmal setzen, dessen Einweihung am 5. Mai 1834 unter einergroßen kirchlichen Feier Statt fand. Dies aus einem schöne!!Stücke Tiroler Marmor gemeiselte, auf einem Fußgestelle ruhendeprächtige Kunstwerk stellt Hofer in Lebensgröße dar, in seinergewöhnlichen Pafseprer Bauerntracht nist dem breiten ledernenLeibgurte!, auf welchem die Buchstaben A. H. und die Jahres-zahl 1809 stehen, mit entblößtem Haupte und mit vertrauensvollgen Himinel gerichtetem Blick, mit seinem ungewöhnlich langen,ihm ein so ehrwürdiges Ansehen gebenden Bart, mit der umge-hängten goldenen Gnadenkette nebst Verdienstmedaille, mit einerüber der Schulter hängenden Kugelbüchse und einer mit seinerrechten Hand muthig gehaltenen Fahne, auf welcher die Worte-„Für Gott, Kaiser und Vaterland^ zu lesen sind, an eine vonCichenstrüpp, als dem Sinnbilde der Kraft, und von Epheu, demSinnbilde der Treue, umrankten Felsenwand gelehnt, so wie denrechts zu seinen Füßen liegenden, mit der Feder des Birkhahns,als Zeichen eines tapferen Streiters, geschmückten Hut, währendzu seiner Linken in dem Felsen ein Adler, der gewöhnliche Be-wohner der Alpen und Tirols Wappen, sich befindet.
Hofer's brave, durch so manche harte Prüfungen heimgesuchteWittwe lebte seitdem in stiller Abgeschiedenheit nur in deinGlücke ihrer Kinder, von welchen der Sohn in Wien angestelltist, auf ihrer Besitzung am Sande im Passehepthal. Jedoch amAbende ihres Lebens hatte sie noch das herbe Mißgeschick, ineinem Zeitraume von drei Jahren drei ihrer verheiratheten Töch-ter , und kurz vor ihrem Tode die noch einzige ledige, welche indem adeligen Theresianischen Fräuleinstift zu Wien erzogen wor-den war, zu verlieren, so daß Gram der treuen Mutter Herzbrach, and sie am 6. Dec. 1836, 72 Jahre alt, aus dieser Weltschied.
Auch noch in neuester Zeit fanden Hofers Verdienste umdas österreichische Kaiserhaus und um Tirol sowohl ihre volleAnerkennung, als auch eine ehrende Erinnerung für die Nach-welt dadurch, daß aus diesen Rücksichten Kaiser Ferdinand k,von Oesterreich, laut Kabinetschreiben vom 11. Februar 1837und seiner Entschließung vom 22. April 1838, dessen in Passeyerhinterlassene Grundbesitzungen anzukaufen, sie in ein landesfürst-liches Lehen, was auf ewige Zeiten den Hofer'schen Namen füh-ren soll, umwandeln und damit einen Enkel belehnen ließ, gleich