Zweiter Abschnitt.
Beschreibung der natürlichen, politischen und nnlita'''schen Gränzen Frankreichs
1> Die Gränzen gegen die Königreiche der Nieder-lande und Preußen.
^er am 30. Mai 1814 zu Paris geschlossene Tractat, be-stimmt in seinem dritten Artikel die Granzverhältnisse dieserStaaten. Der zweite pariser Frieden hat sie zum großenstrategischen Vortheil der benachbarten beiden Königreiche ver-ändert. Von den Dünen aus durchschneidet die heutige Granz-lmie den großen Moor, dessen bedeutendster Theil Frankreichverblieb, dann zieht sie sich an die Jser und Lis, bis zu demPunkte, wo dieser letztere Fluß die Wiesen vor Armentiöres be-wässert und das Departement des Nordens verlaßt, um auf7 — 8 Lieues die natürliche und politische Landesgränze zubezeichnen; mehrere von ihm durchströmte Städte und Dörfersind in dem Besitz beider Staaten, der auf seinem linken Uferliegende Theil derselben den Niederlanden und der auf demrechten User Frankreich angehörend. Von dem Dorfe Hal-luin läuft diese Gränze an der Abfußung des Berges diesesNamens, über die Feldmarken der Kirchdörfer Leers, Tcmplc-neuve und Herkam, durch die Wälder von Bachi-rhume bis an dieSchelde, die sich unweit davon mit der Scarpe vereinigt hat;