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Frankreich als Militairstaat unter Ludwig XVIII zehn Jahre nach dem Pariser Frieden / von Leopold von Zedlitz
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72
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72 Erste Abtheilung. Zweiter Abschnitt.

thum Baden, und dem Canton Basel zu bilden, bis anjenen Punkt, wo noch vor einigen Jahren die Festung Hü-ningen als starker Brückenkopf den Uebergang beherrschte. VonBasel aus hat der zweite pariser Frieden keine Veränderungder Gränzen bewirkt, während der erste Helvetien, die beidenehemals zum Bisthum Basel gehörigen Cantons Porcntrui(Bruntruth) und Tcllemont (Telsberg) zurückbrachte, und da-durch läuft jetzt die Landesgränze über die Feldmark einigerzur ehemaligen Herrschaft Florimont (Blumenberg) gehörigenDörfer, nachdem sie früher das Bergschloß Landskrone Frank-reich überlassen hat, und durchschneidet die Straße, welchevon Porcntrui nach Delle führt; dann sucht sie einige hundertToisen südlich des Schlosses Blamont, die Gränze des Doubs-departements auf, und zieht sich in südlicher Richtung biszum Gebiet der helvetischen Stadt St. Ursits, durchschneidetden Doubs, überläßt diesem Strom sodann die Bezeichnungder Landesgränze bis in der Gegend des französischen DorfesCerneux-Peqm'not, eine Kette des Juras beginnt sich sodannals Scheidewand beider Staaten auszuwerfen, doch bleibt derSchlußrücken dieser Kette, wie alle höchsten Punkte dieser Ur-gebirge, im Besitz der Schweiz, an manchen Stellen tritt dieGränzbezeichnung sogar bis weiter hinab in die Thäler, welchevon der Natur Frankreich zugewiesen zu seyn scheinen. 1815ist dem Canton Genf, die zu dem Ländchen Ger gehörigeStadt Versoir zugefallen, und die Gränze hinter das Ge-biet dieser Stadt zurückgewiesen, durchschneidet jetzt die Straße,welche von ihr nach Erenay führt und ein kleiner Bergstrombezeichnet sie.

1^. Das Departement des Niederrheins.(Zte Militairdivision.)

Die ehemals zu Deutschland gehörige und aus vieleneinzelnen freien Städten und Herrschaften bestehende ProvinzElsaß, bildet jetzt die beiden Departements des Nieder- und