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Die Gränzen Frankreichs.
Die zu dem Departement des Ain gehörigenArrondissements von Nantua und Belley,die zu dem Departement der Jsöre gehörigenArrondissements Latour du Pin undGre-nobte. Das zu dem Departement der Obern-Alpcn gehörige Arrondissement von Brian-90N, und die zu dem Departement der Nie-dern-Ztlpen gehörigen?t'rrondissements Bar-cellonette und Castellane. Die ersten beidenProvinzen gehörigen zur 6ten, die andern zur7ten Militairdivision.
Festungen in diesen Arrondissements.
Das Fort Excluse oder das der Rhone-Clausc, wel-ches den Eingangspaß oder die Straße über Nantua nachBourg - cn - Bresse vertheidigte und in Felsen gehauen war,wird nicht mehr unter die festen Platze gezahlt. Mit großenSchwierigkeiten hatten sich die Oesterreicher >1815, durch denBesitz dieses Forts die große Straße von Genf nach Lyoneröffnet. An dem rechten Ufer der Rhone liegt die einzigeFestung des Departements, es ist das kleine Fort Pierrethatet welches erst in der neuern Zeit erbaut worden ist,und zur Aufbewahrung der Staatsverbrecher verwendet wird.Es gehört zu dem Arrondissement von Belley und liegt einigehundert Tvisen von dem Dorfe Virginien.
Durch die jetzigen Granzverhaltnisse ist die französischeRegierung bewogen worden, die Werke zu vermehren undauszudehnen, so daß es zu einer Festung vom vierten Rangegeworden ist. Die Rhone, welche die beiden ArondisscmcntsNantua und Belley von Savoyen trennt, stürzt sich bei dervon ihr benannten Clausc durch eine enge Kluft und ver-schwindet beinah unter den Felsengewölben. Vor der StadtSeysscl aber, bei welcher sie schiffbar wird, tritt sie in ein of-fenes Thal und durchströmt die Gränzen von hier auS zwi-