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Frankreich als Militairstaat unter Ludwig XVIII zehn Jahre nach dem Pariser Frieden / von Leopold von Zedlitz
Entstehung
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Dritter Abschnitt.

Die Haus- und Feldgarden und die Trup-pen aller Waffengattungen.

Hausgarden oder das Maison iniliu-ni-o clu koi, bestehenaus vier Compagnien Garde du corps, die von vier Magnatendes französischen Reiches commandirt werden. Die Mannschaftderselben hat den Rang eines Unterlieutenants. Zwei Compag-nien von ihnen liegen zu Versailles und zwei zu St. Ger-main in Garnison; ferner gehört dazu eine aus hundert Schwei-zern zusammengesetzte Leibwache des Königs, welche in einbesonderes Gebäude zu Paris cinquartirt ist, und die Leib-garde des Grafen Artois, Bruders des Königs, welche eben-falls ihr eigenes Hotel auf der Straße Grcnelle zu Paris be-wohnt. Die Feldgarden bestehen aus zwei Divisionen Infante-rie und zwei Divisionen Kavallerie, der König selbst ist ihr Oberstund vier Marschalle von Frankreich ihre Majors, auch bekleidenalle Ofsiciere derselben einen erhöhten Rang in der Armee. Dieerste Division der Infanterie ist aus vier französischen, die zweiteDivision aber aus zwei französischen und aus zwei schweizerischenRegimentern gebildet, sie Haben sämmtlich drei Bataillons undihre Organisation ist ganz der der Linie gleich. Die Kavallerieder Garde besteht in einer schweren aus zwei Grenadier- undzwei Cürassier-Regimenter gebildeten, und in einer leichten auseinem Dragoner-, einem Chasscur-, einem Lanzenträger- undeinem Husarenregiment gebildeten Division. Außerdem gehört