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Die Marschälle von Frankreich rc. 269
niglichen activen Dienstund der Herzog von Dalmatien (Soult) imBesitz seiner Würde und seines Gehaltes, aber ohne einen Ober-befehl in Frankreich. Die Herzoge von Jstricn (.Besseres) undMontebcllv (Lannes) sind auf denr Felde der Ehre geblieben. DieHerzoge von Valmi und Danzig (Kellermann und Lefebre) unddie Grafen Perignon und Serrurier sind als hochbejahrte Greisevorn Weltschauplatz abgetreten; auch die Herzoge von Rivoli(Mafscna), Auerstädt (Davoust), und Castiglione (Augereau),starben im Lärche der letztem Jahre. Der Marschall Murat, spa-ter Großhcrzog von Berg, und zuletzt König von Neapel, verfieldurch den Ausspruch eines Kriegsgerichts, und der Prinz von derMoskwa (Ney), durch das Ur.th.eih der Pairskammer, die er sichselbst zum Richter gewählt hatte, dem Tode. Die MarschällePrinz von Neufchatel und Brune gaben sich selbst den Tod. Diespäter zu dieser Würde von Napoleon erhobenen Marschälle, dieHerzoge von Belluno (Victor), Tarent (Macdonald), Reggio(Oudinot), Ragusa (Marmont) und Albufera (Suchet), so wieder Marquis Gouvion St. Cyr, sind alle noch heute im königl.Dienst und zwei vom Könige 1814 ernannte Marschälle Cvignyund Beurnonville seitdem wieder mit Tode abgegangen. Vom Kö-nige wurden die Marquis Viomänil und Lauriston und der GrafMolitor zu Marschällen von Frankreich erhoben. Es befinden sichdemnach jetzt wieder vierzehn Marschälle von Frankreich an derSpitze der französischen Armee, acht derselben sind zugleich mitdem Titel eines Gouverneurs der Militairdivisionen bekleidet,während die übrigen Gouverneure der Militairdivisionen Gene-rallieutenants sind, so wie auch die Commandanten der 21 Mili-tairdivisioncn, in welche der französische Mlitairstaat jetzt einge-theilt ist. Diese letztem wählt der König aus den disponiblen Ge-nerallieutenants, deren Frankreich im Jahr 1823 hundert dreiundZwanzig zählte, oder aus denen im Generalstabe, und rei den andernTruppen angestellten Generallieutenants, deren Anzahl sich 1823auf 63 belicf; in dieser Zahl aber sind auch die bei der Armee inSpanien angestellten Generäle begriffen. Der Gehalt der Gcneral-üeutenants wurde im Jahr 1815 auf^15,000 Franken festge-' setzt, wahrend ein Marschal de Camp oder Generalmajor 10000