Die disponibeln Generallieutenants.
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M o r a n d,
Graf, Generallieutcnant, Großofsicier der Ehrenlegion, Comman/dem der eisernen Krone rc.
1804 zum Brigadegcneral vnd 1805 wegen seiner in derSchlacht bei Austerlitz geleisteten Dienste zum Divisi'onsgcne-ral ernannt, befehligte er 1807 bei Eylau und Friedland,1809 bei Wagram, 1812 in Rußland und 1813 eine Divi-sion im vierten Armeecorps (Bertrand). Am Tage der Schlachtvon Denncwitz (6. September), griff er die Avantgarde derPreußen mit Ungestüm an, und drückte sie zurück, sein Be-nehmen in der Schlacht finden wir mit großem Lobe erwähnt;nach der erlittenen Niederlage führte er beim Rückzüge aufDahme seine Abtheilung mit großer Ordnung, und vertheidigtein der folgenden Nacht mit dem 23sten Linieninfanterieregi-went diese Stadt hartnäckig. Im Januar 1814 wurde erGouverneur von Mainz, und erst auf ausdrücklichen BefehlLudwigs XVIII übergab er die Festung am 4. Mai nach ei-ner siebeninonatlichen Blokade an den Herzog von Koburg;1815 befehligte er bei Waterloo die zweite Division der altenGarde. Durch die Ordonnanz vom 24. Juli aus Frankreichverwiesen, begab er sich nach Warschau. Ein Kriegsgerichtverurtheilte ihn 1816 abwesend zum Tode, 1819 kehrte ernmnestirt nach Strasburg zurück, und verlangte die Revisionseines Prozesses. Der König jederzeit geneigt, selbst den-lenigen, die sich schwer gegen ihn vergangen hatten, Mitteldie Hand zu geben, sich zu entschuldigen, setzte ein neuesKriegsgericht aus den Generälen Castex, Razaut- und Fürstvon Hohenlohe-Bartenstein zusammen, welches den GeneralNorand am 5. Juni 1819 einstimmig freisprach.