DEUTSCHLAND — Sociale, Gewerbs- und Handelsverhältnisse. 209
Schaft 254, schöne Literatur 950 , schöne Künste 458 , Volksschriften214, Freimaurerei 22, vermischte Schriften 437, slavische und ungar.Literatur 198, Karten 179. — 1864 erschienene Druckschriften nur9564. (In Frankreich war die Gesammtzahl der 1863 erschienenen Bücher
ohne Zeitschriften 4768, siehe S. 89.)
Die Zahl der Zeitungen, Wochen- und Anzeigeblätter betrug nacheiner (jedoch wol nicht ganz vollständigen) Zusammenstellung vom Endedes J. 1861 1202 (oder 1221 mit Posen), nemlich inPreussen. . .
Bayern . .
Sachsen .
Deutsch-OesterreichBraunschweig .
Württemberg .
HannoverSächs. Herzogth. .
Darmstadt . . .
Hierunter befinden sieh 249 täglich erscheinende politische Zei-tungen, nemlich :
528
Baden ....
. 29
Nassau.
138
Mecklenburg
. 21
Schwarzb. Rudolstadt
8
90
Holstein .
. 19
Lübeck.
6
77
Kurhessen . .
. 13
Anhalt.
6
61
Frankfurt.
. 12
Detmold ....
4
60
Hamburg .
. 12
Homburg ....
3
58
lteuss ....
. 12
Luxemburg
2
U5
Bremen
. 10
Waldeck ....
2
32
Oldenburg . .
. 10
Schaumburg .
1
71 in Preussen, 44 in Bayern, 38 in Deutsch-Oesterreich, 18 in den Frei-städten, 16 im Königr. Sachsen, 15 in Württemberg, 11 in Baden, 9 in Hanno-ver, 5 in Kurhessen, 4 in den Sächs. Herzogthümern, 4 in Holstein, 4 in Darm-stadt, 3 in Braunschweig, 3 in Mecklenburg, 3 in Nassau, 1 in Keuss*). (Verglünten: »Deutsch-österr. Postverein.)
Stimmenverhältniss der Staaten am Bundestage. Im Plenum (ent-scheidend bei Einführung neuer organischer Bestimmungen) habenOesterreich und die 5 Königreiche jedes 4 Stimmen, Baden, beide Hes-sen, Holstein und Luxemburg jedes 3, Braunschweig, Schwerin undNassau jeder 2, alle übrige Staaten jeder 1 Stimme, zusammen 69. —
*) Gewerbswesen. Bei Bearbeitung der beiden ersten Auflagen des gegen-wärtigen Werkes schien es geeignet, die Gewerbegesetzgebung aller einzelnenStaaten Deutschlands in ihren Grundzügen zu erwähnen. Obwol der Gegen-stand eigentlich nicht hieher gehörte, waren solche Angaben in einem Augen-blicke des begonnenen allgemeinen Kampfes um Gewerbefreiheit wol nicht un-wichtig, und wir fröuen uns, ebenfalls einige Materialien zur Entscheidung ge-liefert zu haben. Nachdem der Kampf im Grundsätze entschieden ist, glaubenWir dagegen den betreffenden Raum zu anderweiten Mittheilungen besser be-nützen zu können. Das Zunftwesen ist in seinen hemmenden Formen gebro-den ; leider noch nicht ebenso das gleich schädliche und an sich sogar nochWeit weniger berechtigte büreaukratische Concessio ns wesen. Aber selbsteine vollkommene Gewerbefreiheit vermag ihren Segen nur höchst unvollkom-men zu entfalten ohne die Verwirklichung des Grundsatzes eines deutschenStaatsbürger rechts, mit der Befugniss freier Niederlassung in allen OrtenDeutschlands. Ganz getrennt davon kann das Ortsbürger- und Heimatli-veeht behandelt werden, wie es in der Schweiz thatsächlich geschieht. Damitfällt die Besorgniss vor einer Auflösung der Gemeinde (wie in Frankreich),ünd es beseitigt sich die Befürchtung, dass die vtohlhabenden Orte von Armenüberschwemmt und zu deren Erhaltung gezwungen würden. Die Unterhaltungs-Pflicht trifft nicht die Niederlassungs-, sondern die Heimathgemeinden.4m Uebrigen kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, wie alljährlichfauseiule tüchtiger junger Männer durch unsere schädlichen Ansässigkeits-S es etze in das Ausland getrieben werden. Es ist kläglich, wenn der Bayer, der“udener u. s. f. zu Paris und im ganzen übrigen Frankreich viel leichter zurA .nsässigmachung gel an gf > als in seinem nächsten deutschen Nachbarlande,
0t *er wol gar in (1er engeren Heimath selbst!
Kolb, Statistik. 4. Aufl.
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