gertm sich mit viel grobem Geschüze goo. Züricher.Wegen dieser Kriegesanstalten beschweerte sich Schwyjbey den unpartheyischen Kantonen. Auf einer neuenLaglejstunq behaupteten die Züricher: Der freieZug von einem Orte zum andern gründe sich auf dieeidgenößischen Verträge; wofern also die Schwyzerdagegen streiten , so könne der Streit nicht andersals nach der eidgenößischen Rechtsform durch Ver-mittlung der unpartheyischen Kantone beygelegt wer-den. Zugleich beschweerten sie sich, daß der KantonSchwyz den Uebergang zur reformirten Kirche zumtodeswürdigen Verbrechen erkläre. Fruchtlos zer-schlug sich den -6. Dezember 1655. die Tagleistung.Tags darauf erschien das Kriegesmanifest aller refor-mirten Kantone. Das Manifest enthielt folgendeKlagen: Der Landskieden vom I. i;zi. ist gegendie Reformirten nicht nur an sich selbst streng, son-dern von Zeit zu Zeit wird er von den Katholischenwillkürlich ausgelegt. Nicht selten mißbraucht manin den gemeinschaftlichen Vogteien auch bey Reli-gionsangelegenheiten die Mehrheit der Stimmen.Bald durch Bedrükungen bald durch Liebkosungenverleitet man die Reformirten zum Abfalle. End-lich geht man so weit, daß man den Uebergang zurreformirten Kirche als Staatsverbrechen bestraft. —Zehn tausend Mann stark zogen die Zürcher zu Fel-de; sie bemächtigten sich der Pässe am Meine, und-ter Band. D unter-
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