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2 (1802) Leonard Meister's Helvetische Geschichte während der zwei leztern Jahrtausende oder von Cäsars bis zu Bonaparte's Epoche [2]
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bemächtigten. Endlich erfolgte den »6. Febr. derFrieden unter folgenden Bedingungen: Von bei-den Seiten sichert man sich Amnestie und freienHandelsverkauf zu. — Nach dem vierten Artikelbleibt in Absicht auf Religion/ Rechtspflege/Lan-deshoheit jeder Canton in seinem eignen Gebieteunangefochten : Wofern aber ein Canton mit demandern wegen herrschaftlicher Rechte, Viehweiden,Fischereien, Zölle u. s. w. in Streit fällt, so wirdder Streithandel dem eidgenößischen Rechte unter-worfen, und durch Säze (Schiedrichter) entwederaus dem eigenen Schoosse oder aus dem Schoosseder unpartheiischen Cantone entschieden. — In dengemeinschaftlichen Vogteyen, über die sich der Land-frieden crstrekt, hat nach dem Vertrage vom Jahri6zr. ferner freie Religionsübung statt. Wofernsich die regierenden Cantone nicht vergleichen können,ob der Ausspruch von der Mehrheit der Stimmenoder (nach dem Vertrage vom I. iszr.j von einergleichen Anzal unpartheiifcher Säze abhänge, sollenmit Vermeidung aller Thätlichkeit solche Säze( Schiedrichter) die Vorfrage erörtern. Wofern einePartei diese RechtSform verwirft, ss soll die an-dere Partey von den schiedrichterlichen Cantonenaus allen Kräften unterstüzt werden. — In Betrefdes freien Zuges-ans einem Canton in den andern,sonderheitlich der Religion wegen, bleibt jeder Can-

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