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2 (1802) Leonard Meister's Helvetische Geschichte während der zwei leztern Jahrtausende oder von Cäsars bis zu Bonaparte's Epoche [2]
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Ienner 1657. angesezt wurde. Gegen Zweiem er-schien niemand. Umsonst / daß ihn die Schwyzervor ihren eignen Richterstul forderten, und daßihre Forderung auch die Kantone Luzern, Unter-walden und Zug unterstüjten. Zur Beylegung desHandels schrieben, nebst Solothurn und Appenzell,die reformirten Kantone eine Tagleistung aus. DerKanton Schwy; stüzte sich auf den Sempacherbriefvom I. rg-z. Dieser Brief aber sagt mit aus«drüklichen Worten: ,, Wenn die Eidgenossen aus-ziehen, und einer aus ihnen etwas strafwürdiges«ausübt , so verantwortet er sich vor denjenigen,„zu denen er gehört, und auf seinen Leib und sein„Gut hat sonst Niemand Anspruch." Die Laglei-stung blieb fruchtlos. *) Den r 6 . Skt. i 5 ; 7 . streuteDietland Ehrberg, ein Konventual zu Einsiedeln,aus: Zweier habe von den Zürcher» rgoo. Duka-ten in einem Kapaune zum Geschenke bekommen»Hierüber verlangten die Zürcher von dem Abte Ge-nugthuung. Im Juni 1658 sollte das ganze Ge-schäfte auf der Lagleistung in Baden beygelegt wer-den. Von den katholischen Kantonen aber erschie-nen nur Nri und Solothurn. Die übrigen erklär-te» sich, Laß sie wegen des Obrist Zweier in keineVermittlung eintretten, und sich neben ihm nie auf

irgend

Zürcher Stadt -Manual 26. Okt. 1657,