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2 (1802) Leonard Meister's Helvetische Geschichte während der zwei leztern Jahrtausende oder von Cäsars bis zu Bonaparte's Epoche [2]
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werk anzünden. Sogleich vier und zwanzig Stun-den nach dem Hinschied soll man die Leichen, undzwar so tief als möglich vergraben. Einen ganzenMonat lang sollen die Wiedergenesenen von alleröftntlichen Gesellschaft entfernt bleiben. Die Wa-sche, deren sie oder die Verstorbenen sich bedienthatten, darf nur in dem Rheine, nicht bey Brün-nen gereinigt, nicht gegen den Straffen aufgehängt,und auch drei Monate lang nicht verkauft werden.Endlich verbietet man jede Art de» Schwelgerei undLeichtfertigkeit, besonders unsinniges Springen undTanzen und andere zuchtlose Spiele. — Zu gleicherZeit schrieb Zürich zur Vorkehr gegen die Seucheeine Lagleistung nach Bremgarten aus. DenOkt. verbot die Lagleistung für einmal alle Ge-meinschaft mit den angestckten Oertern, besondersmit der Grafschaft Lcnzburg und mit der Stadt Ba-sel. Unbegründet waren in der Lombardey auchZug und Zürich mit Baudo belegt, und nur aufFürbitte der andern Kantone davon befreyt wor-den. Den io. Febr. i 66 z. erhielten die XIII. Can-tone von dem schwäbischen Kreise wegen der im-mer noch herrschenden Seuche einen Kondolenzbrief,mit Bitte, daß sie mit vertraulicher Bekanntma-chung der Gefahr, wie bisher, fortfahren. Erstden r7. Mai 1668. öfnete man wieder die Gemein-schaft mit Basel. Auf.der badischen Lagleistung

klagte