Führern in allem getreu und gehorsam zu seyn,zur Erhaltung des werthen Vaterlandes unser Be-stes zu thun, die uns anvertrauten Wachen in allerTreue ju versehen, und in alle Wege des liebenVaterlandes Lob, Nuzen und Ehre zu betrachten,so weit eines Jeden Leben reicht. Der KricqeSratherhalt folgenden allgemeinen Schirmbrief: Wir,die Xlll. Orte der Eidgenossenschaft, sammt Abtund Stadt St. Gallen, nebst Viel, haben noth-wendig erachtet, daß bey der Äriegesgefahr jedesOrt eine qualistzirte Person zum hohen Befehlsha-ber, nebst zween Kriegesräthen, ernenne, die wäh-rend des KriegeszugeS die hohe Obrigkeit vertretten,und alles, was zu des Vaterlands Ehre gereicht,getreulich berathen und vollziehen. Bey diesem Krie-gesrathe steht -as Direktorium aller vorkommendenSachen, die Einthnlung der nöthigen Berichte, dieAbsendung der Gesandtschaften, die Wcgtreibungdes Feindes bis mitten in seinem eigenen Lande,wie auch, unter Vorbehalt der hochobrigkeitlichenBrstättigung, die Schliessung des Waffenstillstandesund Friedens. In wichtigen Fällen mag dieser Krie-geörath die nächst gelegenen Orte zu Rathe ziehen,und sich bey jedem wolgesinntcn Offiziere Ratheserholen. Bey allein, was auf solche Weise derKriegSrath beschließt, wird er von der hoben Ob-rigkeit in Schirm genommen- Und dieweil ein sol-cher
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