Innere Strettbändelin jedem besondern Orte.
Kanton Glarus 168«.
Nickt selten ist es das gleiche Interesse, wel-ches unter entgegengesehen Umständen ganz entge-gengesezte Maximen aufstellt. So;. B. dringt die-selbe ReligionSparthei auf Anerkennung entwederder Stimmenmehrheit oder der Entscheidung durchgleich viel Säze, je nachdem sie entweder die Zahl-reichere oder weniger Zahlreich ist. Man erinnertsich, wie sich hierüber in dem Canton AppenzellAusser - und Inner- Rooden, und wie sich in dengemeinschaftlichen Vogteien die mitregierenden Can-tone verglichen haben. Seit langem her arbeiteteman auch an einem ähnlichen Verglich zwischen derreformierten Majorität und der katholischen Mivo-rität in dem Glarnerkantone. In diesen, Cantonehatte man freilich schon im I. i6rz» in Betref deröffentlichen Bedienungen zwischen den verschiedenenReligivnsgenoffen eine gleichförmige Theilnehmungverabredet, jedoch mit dem ausdrüklichen Vorbe-halte , daß in Betreff der übrigen Verfassung derganze Canton ein unzertrenntes Volk, und als einsolches der Mehrheit der Stimmen unterworfen seynsollte. Seil etwas Zeit aber betrachtete sich die ka-
tholi-