nnng einer (damals freilich noch unsicher«) Verbin-dung niit England und Holland, mit der Aufforde-rung zum Beytritte der Cantone. Verhör verlangtehierauf der Graf Casati- Nicht ohne Mühe erhielter Verhör, und „nur in dem Verstände, (so lautetder räthselhafte AuSdruk) „daß durch solche Forma-lität den allseitigen Hauptgeschäften nichts weder„gegeben noch genommen werden." Ueber Las demGrafen Casati bewilligte Verhör entrüstete sich derkayserliche Bottschafter. Auf der Stelle verlangteer über folgende drey Fragen entscheidende Antwort:i) Ob das bewilligte Verhör die Anerkennung desKönig Philipps vorausseze ? -) Ob es dem Kayser,dem deutschen Reiche und dem Hause Oesterreichnachteilig seyn könne? z) Ob cS nicht den eidge-nößischen Verpflichtungen gegen Maylanb im Wegestehe? — Durch den Landvogt zu Bade» gab ihmdie Lagleistung zur Antwort: Durch das bewilligteVerhör geschehe hoffentlich Niemand ein Nachtheil.Hiebey blieb es. Beym Verhöre drang Casati aufeidgcnößische Volkswerbung. Er behauptete, dieCantone müßten die Erbvereinigung nicht wenigergegen den rechtmäßigen Nachfolger des lezten Spröß-lings der spanischen Linie beobachten, als gegen dieZweige der deutsch - österreichischen Linie. Nach demGrafen Casati trat der französische Bottschafter auf.Die Rechte der Herzogen von Aniou auf die spani-sche
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