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4. Ohugegchtet der Erueueruug des mayländischenKapitulatS verlezen sie den Erbverein nicht. Hier-auf verlangte der kaiserliche Bottschafter, daß einfür allemal der zweydeutige Ausdrnk des ErbvereinSvon beiden Seiten durch Schiedrichtcr bestimmt wer-den mögte. Zugleich versprachen so wol er als derfranzösische Bottschafter gegenseitig die Schonungdes helvetischen Bodens. Inzwischen waren dieösterreichischen Truppen durch Tirol in die Lombar-dey eingedrungen, und nicht weit von Basel warenzwischen den feindlichen Heeren die blutigsten Tref-fen geschehen. Im Febr. 170z. berathschlagten,
bey
gute Dienste geleistet habe. Nachdem er einigeZeit als kayserlicher Commandant zu Freyburg inBrisgau gestanden war, bekam er im 1 .1701. dasweit vortheilhastere Ober-Kommando über Con-stanz und die rheinischen Städte- Als kayserlicherBcfehlhaberglaubte er sich dem Richterstule zu Zü-rich nicht unterwvrffen, allein im April 1701. er-kennte die Tagleistung zu Baden - er sollte einerFrauensperson von Coblen; , die sich über Beschä-digung von seinen Soldaten beklagte, in Zürichzur Verantwortung stehen.— Im 1 .172z.wurdeer zum kayserlichen General - Feldmarschall beför-dert. Hierüber beglückwünschte ihn der Rath inZürich theils schriftlich theils auch durch den Raths-Gubstitut Escher mündlich, und ertheilte ihm denTitel Seiner Hochwohlgebohrn. (Zürcher ll.Manual 20. Okt. 17-3.)