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Vertrag zwischen Venedigund den beiden ersten Kantonen,in den Jahren 1705. und 1706.
Zwischen den beiden ersten Cantonen, Zürich undBer«/ und der Republik Venedig war schon imI. » 6 i;. ein Freundschaftsvertrag errichtet, und her-nach in den Jahren 1648. und i 6 ; 8 . erneuert wor-den. Im I. 170;. lebte der Vertrag neu auf. Zum
Grun-
„In der Schweiz scheint eine grosse Ruhe undEintracht zu herrschen, doch sind darinn rcr-„schiedene' Parteyen, und der Saamen der Iwci-„tracht ist ausgestreut. Ew. Maj. Minister müs-„sen diesen immer mehr ausbreiten. Durch kluge„Rathschläge haben Tw Maj. die protestantischen„Orte schon von Frankreich abgewandt und ge-«gen dasselbe gereizt: Wenn Sie die Franzo-«sen eben so gegen jene aufbringen , und gar die«katholischen Orte gegen Frankreich aufwiegeln„könnten, so würden ihre Sachen sehr gewinnen.„So lange die Schweizer auf der Franzosen„Seite sind, so lange sie Frankreich lieb sind,„hoffen Sie nicht, ihnen die Freiheit zu neh-„men Der Ehrgeiz und das Mißtrauen der„Protestanten ist grösser; sie maassen sich eine„grössere Staatsklugheit an; sie sorgen, wie grosse„Regenten, für die Zukunft; sie sinnen auf eine,„wenn es möglich ist, unumschränkte Herrschaft„über die andern Kantone. Je klüger sich Je-