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2 (1802) Leonard Meister's Helvetische Geschichte während der zwei leztern Jahrtausende oder von Cäsars bis zu Bonaparte's Epoche [2]
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Gleichsam ein Staatskollegium für geistliche Sachenist es/ und eS hat den Rang vor dem weltlichenStande / auch erwählt es Dcputirte, um in seinemNamen zu handeln. Mit zween weltlichen also (wiewir oben erzälten) erschienen auf der Tagleistungauch zween geistliche. Im Namen sämtlicher refor-mierten Eidgenossen empfahl man hierauf dem fran-zösischen Bottschafter die llnverlezbarkeit des Neuen-burgischen Kirchenrechtcs. Unterm ;. Nov. 1699.erfolgte von dem Könige die Antwort: Zur Wie-derherstellung der Ruhe habe er alle Prätendentenauf die Neuenburgische Erbfolge nach Hause gewie-selt/ jedoch unter der heitern Bedingung, daß weiterNiemand von keiner Parte» beunruhiget werde. Wasman immer vorwende, so sey doch der Pfarrer Gir-ard aus keiner andern Ursache entsezt worden, alswegen der Anhänglichkeit an den Prinzen von Con-ti. Wofern man nicht auch ihn in die Amnestierinschlieffe, so könnten sehr leicht die Sachen in denvorigen Stand fallen, und alsdenn die Mitwerberum die Neuenburgische Erbfolge die alten Ansprü-che erneuern. Einmütig erklärten auf dieses Schrei-ben alle Gemeinen, daß sie für ihre Freiheiten undKirchenrechte Gut und Blut aufzuopfern bereit wa-ren. Aeufferst erbitterte die Erklärung den König.Auf seinen Befehl sah sich die Herzogin von Ne-mours zur Lntsezung ihres GudernatorS, FranzA r Jakob