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Unwillen über die Unwirksamkeit des Stadtrathes:„Der König fordert Genugthuung. Der Magistrat„soll die Mörder Herbeyschaffen, oder man greift„auf ihn selbst." Auf Verlangen der eydgenößischenGesandten fordert der Magistrat der ganzen Bürger-schaft das Gewehr ab. Die Bürger thun gegen dieeinguartirren Soldaten mehr , als man begehrt.Ohngeachtet d s Verdachtes , den man gegen denStadtrath geäußert hatte, wendet man sich nichtsdesto weniger an die IV. Ministerralicn , wenn esum die Verhastnehmung zu thun ist. Der StaatS-rath verkündigt ein Edikt, vermög dessen alle Ent-wichenen bey ConfiSkationSstrafe in Zeit von ig.Tagen znrükkehrcn sollen. Die lV. Ministerialenfügen hinzu: daß gegen sie keine andern als ganzgesezliche Prozeduren werden gebraucht werden- Die-sen Zusa; aber streicht der Staarsrath aus. Durchein anderes Mandat, schon vom i8. May, hatteDerschau dem Entdeker der Unruhestifter, nebst all-fälliger Straflosigkeit, 200. N. Louisd'ors anbietenlassen. Ohne Wirkung blieb dieses Mandat. Dieköniglichen Bevollmächtigten, Derschau und Michel,verlangen von den IV. Cantonen : i) Die Frei-heit, nach Belieben jeden Verdächtigen gefangenzu nehmen; r) namentlich auch solche, zu derenVerhastnehmung allenfalls die vier Ministerialennicht einwilligen wollten; 3) die Freiheit , sich der-ter Band. Z Güter