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2 (1802) Leonard Meister's Helvetische Geschichte während der zwei leztern Jahrtausende oder von Cäsars bis zu Bonaparte's Epoche [2]
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den i4- Okt. nimmt ihn der Staatsrath vorlauftigan» Den 8 . Nov. wird er einer Nazionalversamm-lung vorgelegt» Sie übergicbt ihn zur Prüfungeinem Committä. Den uten giebt dieses vor einerzwoten Nazionalversammlunq sein Gutachten ein.Es entstehen Einwendungen. Um das Volk zuqe-winnen, verkündigt den 14. Nov. der Gubernatorfür alles Geschehene gänzliche Amnestie, nebst Re-habilitazion der während der Unruhen verfolgtenBürger. In Betres dieses leztern Punkts, wegender Rchabilitazion, aber bitten die Bürger selbst,daß man ihn weglasse. An gleichem Tage dankt dieBürgerversammlung dem Rathe für sein Gutachten,und giebt ihm zur Beendigung des Geschäftes dieVollmacht. In einer neuen Nationalversammlungvom i;ten begehrt man weitere Bedenkzeit, underhalt sie von dem Gubernator bis auf den iytcnNovember» In dem Fricdensentwurfe laßt dieserden ersten Artikel in Betref der Finanzen so abän-dern , daß jtzt die neue Einrichtung noch vortheil-hafter wird, als es die Regie gewesen» Ein zwei-ter Artikel sichert jeden Beamten des Staates ge-gen jede unförmliche Suspension. Der neunte Ar-tikel bleibt weg» Nun versammeln sich den i-tenfrühe die Dcputirten aller Stande und Gemeinenauf dem Rathhause; sie billigen das Gutachten desRaths und des Committs. Um 4» Uhr Abends zie-hen